Imkereifachgeschäft     Sie finden bei uns Qualitativ hochwertiges Imkereizubehör.

 

 

Wir legen Wert darauf ein breites Spektrum der Waren, Beuten und Zubehör jederzeit vorrätig zu haben. 

Rufen Sie uns an Tel.: (+49) 7626/7450

oder kommen einfach vorbei Bergwerkstr. 6,        D- 79400 Kandern

Bei uns erhalten Sie:

  • Beuten    
  • Rähmchen
  • Mittelwände    
  • Stockmeißel 
  • Smoker  
  • Besen
  • Futter 
  • Futtergeschirr 
  • Entdeckelungsgeschir
  • Schleuder 
  • Dampfwachsschmelze
  • Abfüllgefäße
  • Schutzkleidung           
  • Gläser 
  • Deckel 
  • Behandlungsmittel 
  • Eimer 
  • Bienenprodukte  
  • Königinnenzucht 
  • Lasur
  • Varrox
  • Verdampfer
  • Schwarmfangbeutel
  • Wabendraht  

Heading

Eine Verfügbarkeit oder Preisauskunft geben wir gerne per Telefon, WatsApp, Email oder Kontaktformular






Wir nehmen Ihr Altwachs an

Unsere Hauptlieferanten sind:

  • Holtermann            
  • Wagner Imkertechnik 
  • Dehner Imkereibedarf
  • Metallwaren Riffert
  • Thomas Apiculture
  • Bientec                         
  • Lega italy                
  • Cum Natura     
  • Ickowitz Apiculture

Heading

Für unsere Schweizer Kunden

 Wareneinfuhr in die Schweiz - Rabatt für Schweizer Kunden

Waren

     sind für Privatpersonen bis zu einem Gesamtwarenwert von CHR 300.-(ab 2025 - 150 CHF) pro Tag und Person abgabenfrei. Davon ausgenommen sind Tabak, alkoholische Getränke, Tiere, Waffen, sensible landwirtschaftliche Produkte und vieles mehr.

Übersteigt

      der Gesamtwarenwert der mitgeführten Waren bei der Einreise in die Schweiz CHF. 300.-, (ab 2025 - 150 CHR) sind die Waren abgabenpflichtig und es muss die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.

 

QuickZoll

Mit QuickZoll können Sie als Privatperson Waren für den Eigengebrauch oder zum Verschenken selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Zollgebühren direkt bezahlen. Ausserdem fasst die App des Schweizer Zolls alle Zollbestimmungen über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen.

Privatwaren, welche Sie mit der App angemeldet haben, dürfen über sämtliche Grenzübergänge in die Schweiz eingeführt werden. Für die Benutzung von QuickZoll ist keine Registrierung notwendig.

Auf Wunsch

  erstellen wir Ihnen ab einem Rechnungsbetrag von 50 Euro eine Ausfuhr-Bescheinigung. 

Sobald Sie die bestätigte Ausfuhrbescheinigung bei uns zurückgegeben haben, erhalten Sie den Betrag der deutschen Mehrwertsteuer BAR ausbezahlt.

Die Ware

     muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kaufdatum ausgeführt werden.

Weitere Auskünfte  erhalten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und beim deutschen Zoll

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.